|
Anmeldung & Platzverteilung: Die Plätze werden nach der Reihenfolge der Anmeldung vergeben.
Die Anmeldung zu einer Reise sollte im Interesse der Teilnehmer immer möglichst frühzeitig und schriftlich erfolgen. Die Anmeldung hat erst nach Eingang der Anzahlung Gültigkeit.
Die Anmeldegebühr (EUR 50,- pro Person und Fahrt) ist bei Anmeldung fällig, spätestens jedoch zum genannten Termin. Der Restbetrag ist ebenfalls zum genannten Termin, spätestens jedoch 2 Wochen vor Abreisetermin fällig.
Der Anmelder haftet für die von ihm eingegangene Verbindlichkeit für alle von ihm angemeldeten Teilnehmer.
Rücktritt: Wird eine Teilnahme zurückgezogen, werden diejenigen Beträge einbehalten, die durch Beförderungsunternehmen bzw. Vermieter entstehen, mindestens jedoch die Anzahlung.
Mindestbeteiligung und Reiseausfall: Alle Reisen werden bei einer Beteiligung der Mindestteilnehmerzahl durchgeführt. Ein Reiseausfall wird den gemeldeten Teilnehmern rechtzeitig mitgeteilt.
Muß eine Reise wegen geringer Beteiligung oder sonstigen zwingenden Gründen von uns abgesagt werden, entstehen Ihnen keinerlei Unkosten. Bereits bezahlte Beträge werden zurückerstattet.
Wird eine Reise durch höhere Gewalt (Streiks, Unruhen usw.) beeinflußt, so gehen die daraus entstehenden Kosten zu Lasten des Reiseteilnehmers. Änderungen der Reisestrecke oder des Programms aus technischen Gründen oder aus
Gründen höherer Gewalt bleiben vorbehalten.
Allgemeine Bestimmungen:
1. Die Beteiligung an allen Aktivitäten des Ski-Clubs St. Leon-Rot e.V. erfolgt auf eigene Gefahr.
2. Veranstalter, Lehrkräfte und Betreuungspersonal haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Einzelzimmer sind leider Mangelware und die Zuschläge seitens der Hotels sehr hoch. Wir weisen darauf hin, daß wir für die Ausstattung der Einzelzimmer keine Garantie übernehmen.
4. Bei Vollbelegung der ausgeschriebenen Hotels kann eine Unterbringung in gleichwertigen Nebenhäusern erfolgen.
5. Bei Auslandsreisen hat jeder Teilnehmer für gültige Ausweispapiere zu sorgen.
6. Jeder Reiseteilnehmer ist für ausreichenden Versicherungsschutz (Auslandskrankenversicherung, Unfallschutz etc.) selbst verantwortlich.
7. Die Reiseanmeldung wird durch meine Unterschrift verbindlich, ebenso verbindlich sind die Beförderungsbedingungen der beteiligten Verkehrsträger.
8. Änderungen sind vorbehalten.
Gerichtsstand für alle Parteien ist Heidelberg.
|